Terrassenüberdachung NRW: Bauvorschriften 2025

Juli 31, 2025

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der Bau einer Terrassenüberdachung nicht nur eine Frage der Ästhetik und Funktionalität, sondern unterliegt auch klar definierten baurechtlichen Vorgaben. Dieser Artikel zeigt auf, welche gesetzlichen Bestimmungen 2025 gelten, wie Sie diese einhalten und welche Lösungen verschiedene Produkttypen bieten.

Was gilt als Terrassenüberdachung und wann greift das Baurecht in NRW?

Eine Terrassenüberdachung ist in NRW eine feste, überdachte Konstruktion, die Terrassen vor Wetter schützt. Sie unterscheidet sich von Markisen und Sonnensegeln durch ihre dauerhafte bauliche Ausführung. Bereits kleine Ausführungen fallen unter das Landesbauordnung NRW (BauO NRW) und benötigen eventuell eine Genehmigung.

Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Vorhaben: Ein Überblick

Die Landesbauordnung NRW legt fest, dass kleinere Terrassenüberdachungen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei möglich sind:

  • Größe: Grundfläche maximal 30 m² und maximale Ausdehnung in eine Richtung 3 Meter
  • Höhe: Maximale Höhe 3 Meter (ortsabhängig variabel)
  • Nutzung: Nicht als geschlossener Raum oder Wintergarten
  • Abstand zum Nachbargrundstück: Landesweite Abstandsregeln beachten (meist 3 Meter)

Überschreitet eine Überdachung diese Grenzen, ist ein Bauantrag samt Bauvorlagen und statischem Nachweis erforderlich. Auch Gestaltungssatzungen und Bebauungspläne der Gemeinde können zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.

Welche Unterlagen und Prüfungen sind nötig?

Für genehmigungspflichtige Projekte müssen folgende Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden:

  • Bauzeichnung
  • Bauantrag mit Lageplan
  • Statischer Nachweis zur Tragfähigkeit
  • Nachweis über Einhaltung der Grenzabstände

In einigen Fällen müssen auch Nachbarn zustimmen, sollte der Grenzabstand nicht eingehalten werden. Diese Nachbarbeteiligung ist insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten relevant.

Vergleich: Baugenehmigungsfreie vs. baugenehmigungspflichtige Terrassenüberdachung

MerkmalBaugenehmigungsfreiBaugenehmigungspflichtig
Max. Fläche30 m²Über 30 m²
Abstände≥ 3 Meter< 3 Meter (Sondergenehmigung möglich)
BauvorlageNeinJa, mit Statik
GenehmigungsdauerUnmittelbar nach AnzeigeBis zu 2 Monate nach Antrag

Materialien und Bauarten: Welche Lösungen erfüllen die Vorschriften in NRW am besten?

Die Auswahl der Materialien (z.B. Aluminium, Holz, Stahl, Glas) hat nicht nur Einfluss auf die Optik, sondern auch auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben:

  • Aluminium: Langlebig, leicht, nahezu wartungsfrei – erfüllt alle statischen Erfordernisse
  • Holz: Natürlich, fügt sich harmonisch in den Garten ein, benötigt jedoch regelmäßige Pflege
  • Glas/Kunststoff: Lichtdurchlässig, erfordert geprüfte Tragwerksplanung besonders auf Schneelast

Die Kombinationsmöglichkeiten helfen, eine maßgeschneiderte Terrassenüberdachung gemäß den aktuellen Auflagen zu realisieren und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten.

Verfügbare Systeme im Vergleich

KriteriumAluminium-SystemHolz-SystemKombisystem
PflegeaufwandNiedrigHochMittel
GenehmigungsrelevanzStatik leicht nachweisbarIndividuelle PrüfungKommt auf Bauart an
LichtdurchlässigkeitMittel (mit Glasdach hoch)Niedrig bis mittelSehr flexibel

Wie kann Bam Vertrieb GmbH bei der Umsetzung helfen?

Als spezialisierter Baustoffhandel bietet die Bam Vertrieb GmbH moderne Lösungen für Terrassenüberdachungen – von vorkonfigurierten Aluminium-Komplettsystemen bis zu individuellen Planungsservices. Unser Benutzeranmeldesystem ermöglicht registrierten Nutzern persönliche Angebote und technische Beratung. Bei Fragen zu Landesbauordnung, Statik oder Abstandsfläche beraten wir kundenorientiert mit Fachwissen und kreativer Energie – getreu unserem Leitsatz: „Wir setzen neue Maßstäbe“.

Praxisbeispiel: Kunde aus NRW

Ein Hausbesitzer aus Gladbeck kontaktierte über Instagram @bam.vertrieb.gmbh und schilderte, dass seine gewünschte Glasüberdachung 32 m² betragen sollte. Nach Prüfung der Bauordnung durch unser Team wurde eine maßgeschneiderte Lösung unter Berücksichtigung aller genehmigungsrechtlichen Vorgaben entwickelt, inkl. Unterstützung beim Bauantrag und bei der Nachbarbeteiligung. Das Projekt führte zu einer hochwertigen, zulässigen Terrassenüberdachung – zur vollsten Zufriedenheit des Kunden.

Zusammenfassend gilt: Wer in NRW eine Terrassenüberdachung plant, sollte die landesspezifischen baurechtlichen Vorgaben 2025 frühzeitig prüfen. Mit der Expertise der Bam Vertrieb GmbH gelingt nicht nur die normgerechte Realisierung, sondern auch die individuelle Gestaltung Ihrer Wohlfühloase. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung besuchen Sie unsere Website.